Arbeitsmedizinin Wien und Umgebung

Dr. Alexander Großbichler

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Präventionszeit berechnen

Wie viel arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung braucht Ihr Betrieb mindestens? Der Rechner folgt dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und liefert das Ergebnis in wenigen Angaben.

1,2 Std.pro Mitarbeiter und Jahr an Büroarbeitsplätzen
1,5 Std.pro Mitarbeiter und Jahr an sonstigen Arbeitsplätzen

Mindest-Präventionszeit ab 51 Mitarbeitenden je Arbeitsstätte (§ 82a ASchG).

Porträt von Dr. Alexander Großbichler
Dr. Alexander GroßbichlerArzt für Arbeitsmedizin

Über mich

Ich bin Arbeitsmediziner und betreue Betriebe in Wien und Umgebung. Mir ist wichtig, dass die Betreuung zu Ihrem Betrieb passt und im Arbeitsalltag funktioniert.

Neben der Arbeitsmedizin bin ich Arzt für Allgemeinmedizin und Notarzt. Dieser medizinische Hintergrund hilft mir, Beschwerden und Belastungen am Arbeitsplatz einzuordnen und verständlich zu erklären.

In den Medien

Videobeitrag auf ORF ON ansehen (öffnet in neuem Tab)

Fernsehen Wien heute · ORF 2 · 21.10.2026

Arbeitsmedizin-Pilotprojekt für Lehrkräfte startet

Die Bildungsdirektion Wien startet ein auf drei Jahre angelegtes Pilotprojekt zur arbeitsmedizinischen Betreuung von Lehrkräften. In „Wien heute“ habe ich die Vorteile der Arbeitsmedizin für Lehrkräfte erläutert.

Mit einem Klick verlassen Sie diese Website und gelangen zu orf.at. Das Video ist laut ORF bis 20.11.2026 abrufbar.

Ablauf

  1. Erstgespräch

    Wir besprechen Ihren Betrieb, Ihre Tätigkeiten und Ihre Fragen, telefonisch oder vor Ort.

  2. Angebot

    Sie erhalten ein verständliches Angebot mit Leistungen, Terminen und Betreuungszeit.

  3. Betreuung

    Mit der ersten Begehung beginnt die Betreuung: regelmäßige Termine, Beratung und Dokumentation. Zwischendurch bin ich erreichbar.

Einsatzgebiet

Ich komme zu Ihnen in den Betrieb, in ganz Wien und in Ostösterreich.

Wien

Alle 23 Bezirke

Ostösterreich

Niederösterreich und Burgenland

Häufige Fragen

Muss mein Betrieb arbeitsmedizinisch betreut werden?

Ja. Nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) müssen Arbeitgeber, die Arbeitnehmende beschäftigen, Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner sowie Sicherheitsfachkräfte beiziehen. Für kleinere Betriebe gibt es unter bestimmten Voraussetzungen auch Betreuungsangebote der AUVA. Gerne klären wir im Erstgespräch, was für Sie zutrifft.

Welche Untersuchungen sind für meine Mitarbeitenden vorgeschrieben?

Das hängt von den Tätigkeiten und Belastungen am Arbeitsplatz ab, etwa Lärm, Gefahrstoffe oder Atemschutz. Im Gespräch und bei einer Begehung zeige ich Ihnen, wo Eignungs- und Folgeuntersuchungen vorgesehen sind. Ich führe nicht alle dieser Untersuchungen selbst durch; ob ich sie für Sie übernehmen kann, klären wir vorab.

Erfahre ich als Arbeitgeber, welche Diagnosen meine Mitarbeitenden haben?

Nein. Es gilt die ärztliche Verschwiegenheit. Sie erhalten nur die Informationen, die für den Betrieb notwendig sind, zum Beispiel ob jemand für eine Tätigkeit geeignet ist, nicht aber Befunde oder Diagnosen.

Was kostet die arbeitsmedizinische Betreuung?

Das richtet sich nach Betriebsgröße, Tätigkeiten und Umfang der Leistungen. Nach einem unverbindlichen Erstgespräch erhalten Sie ein transparentes Angebot.

Fragen zur Betreuung Ihres Betriebs?

Rufen Sie an oder schreiben Sie mir. Ich melde mich zeitnah.